Shop AGB, Widerrufsbelehrung und Auftrags-bedingungen für Beratungsleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für diesen Webshop:

 

1. Geltungsbereich

2. Vertragspartner

3. Vertragsschluss

4. Widerrufsrecht

5. Preise und Versandkosten

6. Lieferung

7. Zahlung

8. Eigentumsvorbehalt

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

 

1. Geltungsbereich

Die Angebote dieses Shops richten sich ausschließlich an Unternehmen im Sinne von §14 BGB und NICHT an Verbraucher im Sinne von §13 BGB (Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.)

Die im Online-Shop verfügbaren Beratungsdienstleistungen werden nur in Deutschland angeboten!

 

2. Vertragspartner

Der Kauf- oder Beratungsvertrag kommt zustande mit SCHOBER Beratung für Logistik, Inhaber Christian Schober, Tulpenstraße 26, 82110 Germering

 

3. Vertragsschluss

3.1. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Bestellung dar.

3.2. Durch Anklicken des Buttons [Kaufen/kostenpflichtig bestellen] geben Sie eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Waren oder Dienstleistungen ab. Ihr Kauf- oder Beratungsvertrag kommt zustande, wenn der Kauf oder die Beratungsdienstleistung bezahlt wurde und wir im Anschluss an die Bezahlung Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail  annehmen.

3.3. Die Verpflichtung von SCHOBER die Ware zu liefern oder die Dienstleistungen zu erbringen ergibt sich nur dann, wenn der zu zahlende Betrag auf dem benannten Konto von SCHOBER eingegangen ist und SCHOBER eine schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail an den Käufer sendet. SCHOBER hat bis zu 7 Werktage nach Erhalt der Zahlung noch das Recht, den Auftrag nicht anzunehmen und die Auftragsbestätigung nicht zu senden. Ist das der Fall muss SCHOBER den Zahlbetrag SOFORT ohne Abzüge zurückerstatten.

 

4.Widerrufsrecht

4.1. Als Unternehmen gem. §14 BGB haben Sie kein Widerrufsrecht. Unser Angebot gilt NICHT für Verbraucher im Sinne §13 BGB - siehe oben.

 

5. Preise, Versandkosten

5.1. Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.

5.2. Versandkosten werden beim Versand von Werbemitteln nach Deutschland, Österreich und die Schweiz berechnet. Versendungen außerhalb dieser Länder sind nicht möglich. Wir nutzen wir ausschließlich Deutsche Post bzw. DHL und berechnen das jeweils aktuelle Porto für Standard-, Kompakt- oder Großbrief zzgl. Verpackungskosten. 

 

6. Lieferung von Werbemittel

6.1. Die Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands, Österreich und der Schweiz. Außerhalb Europas liefern wir nicht.

6.2. Die Lieferzeit für Webemittel beträgt in Deutschland bis zu 5 Tage. Außerhalb Deutschlands gelten die Standardlieferzeiten der Deutschen Post bzw. DHL zzgl. 2 Tage für Kommissionierung, Verpackung und Übergabe an die Deutsche Post bzw. DHL.

6.3. Die im Online-Shop verfügbaren Beratungsdienstleistungen werden nur in Deutschland angeboten!

 

7. Zahlung 

7.1.Die Zahlung erfolgt wahlweise per  PayPal oder per Vorkasse. Werbemittel können nur per PayPal bezahlt werden.

7.2.Bei Auswahl der Zahlungsart Vorkasse nennen wir Ihnen unsere Bankverbindung in der Rechnung, die Sie per E-Mail erhalten und nehmen den Auftrag an, indem wir Ihnen die Auftragsbestätigung nach Zahlungseingang senden.

 

8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware unser Eigentum.  


Zum Thema Widerrufsbelehrung für Käufe in diesem Shop:

 

SCHOBER vertreibt über diesen Shop Werbematerialen von geringem Wert gegen Erstattung der Versand- und Verpackungskosten ausschließlich an Unternehmen im Sinne von §14 BGB und NICHT an Verbraucher im Sinne von §13 BGB (Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.)

 

SCHOBER vertreibt über diesen Shop außerdem Beratungsdienstleistungen ausschließlich an Unternehmen im Sinne von §14 BGB und NICHT an Verbraucher im Sinne von §13 BGB (Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.) Die im Online-Shop verfügbaren Beratungsdienstleistungen werden nur in Deutschland angeboten!

 

Unternehmen haben gem. geltender Gesetzgebung kein Widerrufsrecht!


Allgemeine Auftragsbedingungen für Beratungsleistungen der SCHOBER Beratung für Logistik

 

1. Allgemeines

2. Umfang und Durchführung des Beratungsauftrages

3. Mitwirkung des Auftraggebers

4. Leistungshindernisse, Termine, Verzug und Möglichkeit

5. Rechte an Arbeitsergebnissen

6. Haftung

7. Geheimhaltung

8. Vergütung und Rechnungsstellung

9. Schlussbestimmungen, Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

 

1.      Geltungsbereich der allgemeinen Regeln

 

Die nachstehenden Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Beratungsangebote und Verträge der SCHOBER Beratung für Logistik (nachstehend „SCHOBER-B“ genannt) mit ihren Auftraggebern, unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der von der SCHOBER-B angebotenen bzw. vertraglich übernommenen Beratungsleistungen. Das gleiche gilt bei Erweiterung solcher Aufträge und Beratungen im Zusammenhang mit ihrer Durchführung.

Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftraggeber, sofern Gegenstand der Beratungsleistungen die Prüfung oder Begutachtung eines Dritten (=Drittunternehmen) ist, das Drittunternehmen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SCHOBER-B in Kenntnis zu setzen und dafür Sorge zu tragen, dass auch das Drittunternehmen die Pflichten der Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.

Sofern Beratungsverträge oder Angebote der SCHOBER-B Bestimmungen enthalten, die von den folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen Allgemeinen Auftragsbedingungen vor. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers entfalten gegenüber der SCHOBER-B keine Wirkung, selbst wenn die SCHOBER-B ihrem Einbezug nicht ausdrücklich widerspricht.

 

2.     Umfang und Durchführung des Beratungsauftrages

 

Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Die SCHOBER-B wird die Leistung im Rahmen des schriftlich vereinbarten Zeitraums nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter erbringen. Die Auswahl der Mitarbeiter, die diese Leistungen erbringen, bleibt der SCHOBER-B vorbehalten. Die SCHOBER-B ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger Personen zu bedienen.

 

3.     Mitwirkung des Auftraggebers

 

Der Auftraggeber unterstützt die SCHOBER-B bei den vereinbarungsgemäß zu erbringenden Leistungen. Dabei schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Erbringung der Beratung erforderlich sind. Insbesondere wird der Auftraggeber

• sämtliche für die Vertragsdurchführung notwendigen Unterlagen, Programme und Informationen zur Verfügung stellen und die Mitarbeiter der SCHOBER-B über alle erforderlichen Umstände und Sachverhalte unaufgefordert in Kenntnis setzen;

• soweit erforderlich, Arbeitsräume für die Mitarbeiter der SCHOBER-B einschließlich der erforderlichen Arbeitsmittel je nach Bedarf und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellen;

• einen kompetenten Ansprechpartner benennen, der den Mitarbeitern der SCHOBER-B für Informationen, Auskünfte und Fragen während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht; dieser Ansprechpartner ist auch ermächtigt, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind.

Die Erbringung dieser Mitwirkungspflichten ist grundsätzlich vertragliche Hauptpflicht des Kunden. Die ordnungsgemäße Leistungserbringung durch die SCHOBER-B setzt die gemäß Projektzeitplan rechtzeitige und qualifizierte Erbringung der definierten Mitwirkungspflichten durch den Kunden zwingend voraus. Die SCHOBER-B wird durch den Projektverantwortlichen auf Verzögerungen der Mitwirkungspflichten hinweisen und deren Einhaltung schriftlich anmahnen. Verzögerungen des Projekts, die auf die nicht rechtzeitige Erbringung der Mitwirkungspflichten durch den Kunden zurückzuführen sind oder nicht von der SCHOBER-B oder deren Erfüllungsgehilfen zu vertreten sind, gehen in keinem Fall zu Lasten der SCHOBER-B.

 

4.     Leistungshindernisse, Termine, Verzug und Möglichkeit

 

Die SCHOBER-B kommt mit ihren Leistungen nur in Verzug, wenn für diese bestimmte Fertigstellungstermine als Fixtermine vereinbart sind und die SCHOBER-B die Verzögerung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat die SCHOBER-B beispielsweise einen unvorhersehbaren Ausfall des für das Projekt vorgesehenen Beraters der SCHOBER-B, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und die die vereinbarte Leistung der SCHOBER-B zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Der höheren Gewalt stehen gleich Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen die SCHOBER-B mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, soweit nicht diese Mahnahmen rechtswidrig und von der SCHOBER-B verursacht worden sind.

Kommt die SCHOBER-B mit Abschluss der vereinbarten Leistungen in Verzug, so ist der Auftraggeber berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer der SCHOBER-B gesetzten, angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung von dem betreffenden Auftrag zurückzutreten. Etwaige Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen verspäteter Leistungen beschränken sich für die Zeit des Verzuges je vollendeter Woche auf 0.5%, maximal jedoch auf 5% des betreffenden ausstehenden Auftragswertes. Eine weitergehende Haftung übernimmt die SCHOBER-B im Falle des Verzuges nicht, soweit nicht in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der von der SCHOBER-B angebotenen Leistung in Verzug oder unterlässt der Auftraggeber eine ihm sonstige obliegende Mitwirkung, so ist die SCHOBER-B zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch der SCHOBER-B auf Ersatz der ihr durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und war auch dann, wenn die SCHOBER-B von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

 

5.     Rechte an Arbeitsergebnissen

 

Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, räumt die SCHOBER-B dem Auftraggeber an Arbeitsergebnissen, die im Rahmen der Erfüllung des Vertrages erstellt werden, ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich nicht begrenztes Nutzungsrecht zum internen Gebrauch ein. Dieses Recht ist aufschiebend bedingt dadurch, dass der Auftraggeber seine Verpflichtungen gegenüber der SCHOBER-B in vollem Umfang erfüllt hat. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass im Rahmen des Auftrags von der SCHOBER-B gefertigte Ausarbeitungen jeglicher Art nur für seine eigene Zwecke verwendet werden.

 

 

6.     Haftung

 

Die SCHOBER-B haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihr bzw. ihren Mitarbeitern/innen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertrags-pflichten. In diesem Fall wird die Haftung für vertragsuntypische Schäden ausgeschlossen. Die Haftung der SCHOBER-B für Schäden aus etwa fehlerhafter Beratung ist beschränkt, soweit der SCHOBER-B nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, auf die Höhe des Beratungshonorars, wenn dies gesetzlich nicht möglich ist, auf den Höchstbetrag von EUR 25.000,00 je einzelnem Schadensfall. Bei Vorhersehbarkeit eines wesentlich höheren Schadensrisikos kann der Auftraggeber von der SCHOBER-B eine höhere Haftungssumme verlangen, wobei die Vergütung dann entsprechend angepasst werden kann. 

Im Falle einer Haftungsinanspruchnahme ist ein Mitverschulden des Auftraggebers angemessen zu berücksichtigen, insbesondere bei unzureichenden Fehlermeldungen oder unzureichender Datensicherung. Unzureichende Datensicherung liegt insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber es versäumt hat, durch angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Sicherungsmaßnahmen gegen Einwirkungen von außen, insbesondere gegen Computerviren, die einzelne Daten oder den gesamten Datenbestand gefährden können, Vorkehrungen zu treffen.

Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler und / oder etwaige Mängel eines von der SCHOBER-B erstellten Werkes darauf beruhen, dass der Auftraggeber seine Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten gemäß Ziffer 3 nicht oder nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung der SCHOBER-B ausgeschlossen. Den Nachweis der vollständigen, recht-zeitigen Erfüllung aller Mitwirkungsobliegenheiten und Aufklärungspflichten wird im Streitfall der Auftraggeber führen.

Alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen die SCHOBER-B verjähren spätestens nach Ablauf von einem Jahr. Die Verjährungs-frist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluss der vertragsgemäßen Tätigkeit.

 

 

7.     Geheimhaltung

 

Beide Parteien sind verpflichtet, alle Informationen und Unterlagen der anderen Partei, die ihr in Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung zugänglich werden, nicht an Dritte weiterzugeben oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich zu machen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Jede Partei hat die hierzu erforderlichen Vorkehrungen in ihrer Betriebssphäre zu treffen, welche die Einhaltung der vorstehenden Verpflichtungen sicherstellen. Diese Verpflichtungen gelten insoweit und solange, bis die genannten Informationen bzw. Unterlagen ohne Zutun der zu Geheimhaltung verpflichteten Partei nachweislich allgemein bekannt sind. Kundendaten dürfen gemäß § 33 BDSG gespeichert werden.

Werden Dokumente und Daten zwischen der SCHOBER-B und dem Auftraggeber über das Internet versendet, übernimmt die SCHOBER-B keine Haftung über Schäden und Pflichtverletzungen, die sich aus dem Missbrauch ge-heimhaltungsbedürftiger Informationen des Auftraggebers durch Dritte ergeben können.

Die SCHOBER-B kann nach Abschluss ihrer Beratungsleistungen das Markenzeichen des Auftraggebers als Referenz in ihren Werbeunterlagen verwenden, soweit der Auftraggeber dieses nicht ausdrücklich schriftlich untersagt

 

 

8.    Vergütung und Rechnungsstellung

 

Der Vergütung liegen die in der Honorarvereinbarung aufgeführten Stundensätze, Reisekosten, Auslagen bzw. Honorarsummen zugrunde.

Einem etwa in Ansatz gebrachten Tagessatz liegen 8 Arbeitsstunden je Kalendertag zugrunde. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner

Sofern sich aus der Honorarvereinbarung nichts anderes ergibt, ist der Vertragspreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig und zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu leisten. 

Für die Auftragsdurchführung not-wendige Auslagen werden nach ordnungsgemäßer Weiterbelastung zusätzlich erstattet. Soweit sich die gesetzliche Mehrwertsteuer während der Durchführung des Vertrags ändert, wird die jeweils am Tage der Rechnungsstellung maßgebliche gesetzliche Mehrwertsteuer fällig.

Jeglicher Abzug von der Rechnung bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Abschlags-, Teil- und Vorschussrechnungen sind zulässig. Eine Aufrechnung gegen Forderungen der SCHOBER-B auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechts-kräftig festgestellten Forderungen zulässig

 

Kommt der Auftraggeber mit ihm obliegenden Zahlungen in Verzug, ist die Schober U berechtigt, Ver-zugszinsen in Höhe von 5%-Punkten p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens aber 5% p. a. zu fordern. Falls die SCHOBER-B in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzu-weisen, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, der SCHOBER-B nachzuweisen, daß ihr als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

 

 

9.     Schlussbestimmungen, Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

Die sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Rechte dürfen vom Auftraggeber nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die SCHOBER-B abgetreten werden.

Abweichende, widersprechende oder ergänzende Bedingungen bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung der SCHOBER-B. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.

Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem zugrundeliegenden Vertrag ist München. Gerichtsstand für alle vertraglichen und mit dem abgeschlossenen Vertrag in Zusammen-hang stehenden Ansprüche ist München, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Die SCHOBER-B ist daneben berechtigt, Ansprüche bei dem für den Sitz des Auftraggebers zuständigen Gericht geltend zu machen. Es kommt ausschließlich deutsches Recht zur Anwendung.

Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hier-durch nicht berührt.

 

 Stand 07/2009